
Der Gesetzgeber hat für klein- und mittelständische Unternehmen eine Corona-Überbrückungshilfe beschlossen, die für die Monate Juni bis August 2020 gewährt wird.
Diese Überbrückungshilfe kann ausschließlich über den vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer unter Berücksichtigung von Plausibilitätsprüfungen online über eine Antragsplattform beantragt werden.
Wir arbeiten mit Hochdruck an unserer Online-Registrierung, damit wir für Sie in diesem Sinne tätig werden können.
Der Online-Registrierungspin wird uns in den nächsten Tagen per Post zur Verfügung gestellt. Wir rechnen damit, dass wir schnellstmöglich die ersten Anträge stellen können.
Weitere Informationen zur Corona-Überbrückungshilfe finden Sie hier:
https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200708-corona-ueberbrueckungshilfe-des-bundes-startet.html
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html